BRITA Garantie und Ersatzteilbedingungen

Garantiebestimmungen

Verlängerung der gesetzlichen Mängelhaftung um 12 Monate beginnend ab Ablauf der gesetzlichen Mängelhaftung (24 Monate ab Kaufdatum), auf Materialmängel und Funktionsstörungen, die auf Produktions- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, die bereits beim Kauf der Ware bestanden. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge, entscheidet der BRITA Kundenservice je Fall, ob er kostenlos nachbessert, das defekte Teil oder das gesamte Produkt durch ein gleiches oder vergleichbares ersetzt oder der Kaufpreis ganz oder teilweise zurückerstattet wird. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsfrist (24 Monate) und setzen auch keine neue Frist in Gang. Die Gewährleistungsfrist für im Rahmen von Reparaturen eingebaute Ersatzteile endet mit der Gewährleistungsfrist für das ganze Produkt (bei Eintritt der BRITA Garantie ist dies nach 36 Monaten der Fall). Die Garantie wird nur gewährt, soweit alle Bedingungen für die Garantieleistung erfüllt sind.

Bedingungen für Garantieleistungen:

Registrierung des Produkts auf der BRITA Webseite vor Anzeige des Garantiefalls und Vorlage des Kaufbelegs, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen, sowie die Vorlage des defekten Produktes beim BRITA Kundenservice.
Garantieleistungen dürfen nur von BRITA oder von BRITA autorisierten Partnern ausgeführt werden. BRITA gewährt keine Garantie für Schäden, die auf zweckfremde Verwendung, unsachgemäßen Umgang, fehlerhafte Installation, üblichen Verschleiß sowie mangelnde oder falsche Pflege- und Wartungsarbeiten am Produkt zurückzuführen sind.

BRITA Ersatzteilregelung

BRITA bietet einen kostenlosen Ersatzteilservice für alle aktuellen Tischwasserfilter, Wasserkaraffen mit Filter und Wassersprudler. Dieser Ersatzteilservice ist eine freiwillige Leistung der BRITA SE. Gewisse Ersatzteile stehen nur in beschränktem Umfang und nur beschränkte Zeit zur Verfügung (z.B. spezielle Promotions). Ersatzteile können daher nur solange gewährt werden, wie deren Vorrat reicht. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Bereitstellung von Ersatzteilen gegenüber dem Kunden.